Hausordnung der Anne-Frank-Realschule

1. Lernen

Das erste und wichtigste Ziel soll erreicht werden: den Schülerinnen und Schülern einen entspannten Unterricht anzubieten. Daraus ergeben sich drei Unterrichtsregeln:

  1. a) Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
  2. b) Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  3. c) Jeder muss stets die Rechte der Anderen respektieren.

Lernen kann nur erfolgreich sein, wenn

  • ich den Unterrichtsraum nach den Pausen sofort aufsuche, sodass der Unterricht pünktlich beginnen kann.
  • ich die Anweisungen der Lehrkraft und die in der Lerngruppe vereinbarten Regeln beachte.
  • ich Arbeitsbereitschaft zeige und Aufgaben und Pflichten zuverlässig erfülle.
  • ich nur rede, wenn ich dazu aufgefordert werde.
  • ich nur durch den Klassenraum laufe, wenn mir dies erlaubt wurde.
  • ich mich ausschließlich mit dem Unterrichtsgeschehen befasse.
  • ich die erforderlichen Materialien und Lernaufgaben vollständig mit zum Unterricht bringe.
  • ich die Unterrichtsmaterialien zum Stundenbeginn bereitlege und erst mit Beendigung der Stunde durch den Lehrer wieder wegpacke.
  • ich den von Lehrkräften festgelegten Sitzplan einhalte.

 2. Ordnung

Damit bei uns alles “in Ordnung“ ist,

  • halte ich unseren Schulhof, meinen Unterrichtsraum, die Flure und Fachräume von Abfällen, Schmierereien, Spucke, Kaugummi etc. sauber.
  • werfe ich Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • verlasse ich die Toiletten zügig und in einem ordentlichen und sauberen Zustand. Die Toiletten sind keine Pausenaufenthaltsräume.
  • stelle ich nach Unterrichtsschluss die Stühle hoch und beseitige den Abfall vom Boden und unter den Tischen.
  • erledige ich die mir zugewiesenen Dienste zuverlässig und gewissenhaft.
  • gehe ich mit Schul- und Privateigentum gut und ordentlich um.
  • halte ich mich vor dem Unterrichtsbeginn und in den Pausen auf unserem Schulhof auf.
  • komme ich nur am Ende der Pausen und nur alleine zum Lehrerzimmer.
  • suche ich das Sekretariat nur in den dafür vorgesehenen Besuchszeiten auf.
  • verbringe ich die Mittagspause auf unserem Schulgelände.
  • bewege ich mich zu Anfang und Ende der Pause, bei Raumwechseln und nach Unterrichtsschluss zügig und leise im bzw. aus dem Schulgebäude.
  • verhalte ich mich in den Unterrichtsräumen, Gängen und Treppenhäusern vorsichtig und rücksichtsvoll.
  • bewahre ich mein Handy und andere elektronische Geräte während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände (außer in der Mittagspause) ausgeschaltet in der Tasche auf. Die Benutzung im Unterricht darf nur nach Genehmigung und in Anwesenheit einer Lehrperson erfolgen.

3. Sicherheit

  • Ich helfe, Unfälle zu vermeiden, indem
  • ich mich auf dem Schulgelände nur zu Fuß bewege.
  • ich auf die Gesundheit und Unversehrtheit anderer achte.
  • ich auf dem Schulhof nur auf den ausgewiesenen Flächen mit einem weichen Ball spiele.
  • ich auf den Fluren und Treppen langsam gehe und mich rücksichtsvoll verhalte. Das bedeutet, dass ich nicht renne oder drängele.

4. Rechtsvorschriften

Folgende Bestimmungen müssen laut Schulgesetz von allen Schülerinnen und Schülern beachtet werden:

  • Das Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger berauschender Substanzen ist verboten.
  • Die Schülerinnen und Schüler bleiben während der Schulzeit auf dem Schulgelände, da sie während dieser Zeit beaufsichtigt werden müssen.
  • Das Mitbringen jeglicher Waffen (dazu zählen auch Taschenmesser) ist strengstens verboten.
  • Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Es sollte selbstverständlich sein, dass zunächst einmal jeder für den von ihm verursachten Schaden selber geradesteht.

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