Unser Stufenmodell basiert auf folgenden, grundlegenden Basisrechten aller in unserem Sozialraum Schule agierenden Personen:

  1. Jeder Schüler / Jede Schülerin hat das Recht, ungestört zu lernen.
  2. Jeder Lehrer / Jede Lehrerin hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  3. Jeder muss die Rechte des anderen akzeptieren.

1. Erzieherische Maßnahmen (§ 53.2 SchulG)

Ziel: Verhaltensänderung!
Gegen eine erzieherische Maßnahme kann man sich
nur mit einer Beschwerde zur Wehr setzen, die aber keine aufschiebende Wirkung hat.

Ermahnung – mündliche Missbilligung des Fehlverhaltens

Teilnehmer*innen:

Schüler*in,

betroffene Lehrer*in

Mögliche Gründe:

  • fortwährende Verspätungen
  • Stören des Unterrichts
  • Täuschungsversuche

Erzieherisches Gespräch

evtl. zeitweise Wegnahme von Gegenständen

evtl. Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde

Tadel – schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens Teilnehmer*innen:

Schüler*in,

betroffene Lehrer*in

Mögliche Gründe:

  • oftmaliges/erhebliches Stören des Unterrichtes
  • massives Beleidigen von Mitschülern / Mitschülerinnen
  • unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes
  • Genuss von Nikotin
  •   Betrieb von Handys
Bitte um erzieherische Mitarbeit der Eltern

evtl. Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern

Stufe 1 – erzieherisches Gespräch II

Teilnehmer*innen:

Schüler*in, Klassenlehrer*in

und betroffene Lehrer*in

Mögliche Gründe:

  • unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht
  • unangemessenes/ respektloses Verhalten gegenüber Lehrpersonen
  • Einnahme von Alkohol/ Drogen
  • Mobbing
Aufzeigen von  VerhaltensbeanstandungenVereinbarungen über Verhaltensänderungen

(Schwerpunkte setzen)

Inhalt des Gesprächs schriftlich festhalten (Schüler/in

schreibt ein Protokoll und die Eltern unterschreiben es)

evtl. Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens

evtl. Beauftragung mit Tätigkeiten, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen

Stufe 2 Gruppengespräch und schriftliche Ermahnung

Teilnehmer*innen:
Schüler*in, Klassenlehrer*in,
betroffener Lehrer*in,
Eltern,

bei Bedarf: Beratungslehrer/in,  Streitschlichterkomitee

Mögliche Gründe:

  •  Wegnehmen/Stehlen fremden Eigentums
  • Mitführen gefährlicher Gegenstände
  • Anwendung körperlicher Gewalt
Darstellung des Problems

Vereinbarung über Verhaltensänderung

Hilfen anbieten (z.B.  Beteiligung an schulischen und außerschulischen Aktionen / Gespräch mit Schulsozialarbeiter/in)

Androhen von Konsequenzen (SchulG)

Inhalt des Gesprächs schriftlich festhalten (Schüler/in

schreibt ein Protokoll und die Eltern unterschreiben es)

evtl. Maßnahmen zur Wiedergutmachung des Schadens

evtl. Tätigkeiten, die das Fehlverhalten verdeutlichen

2. Ordnungsmaßnahmen (§ 53 (3) SchulG)

Ziel: ungestörter Unterricht / Schulfrieden 

  • Ordnungsmaßnahmen sind Verwaltungsakte (§ 35 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG)), gegen die ein Widerspruch möglich ist.

 

Stufe 3 – schriftlicher Verweis

Teilnehmer*innen:Schüler*in, Klassenlehrer*in,

betroffene Lehrer*in,

Eltern,
bei Bedarf: Beratungslehrer*in;
auf Wunsch:  SV-Lehrer*in, Mitglied der Schulleitung

Mögliche Gründe:

  • Anwendung massiver körperlicher Gewalt
  • massive, mutwillige Zerstörung von Schulinventar
  • Handel mit Drogen
Darstellung des Problems

erneute Vereinbarung über Verhaltensänderung

Inanspruchnahme von Hilfen fordern (z. B. Jugendamt, Beratungsstellen)

Konsequenzen umsetzen (SchulG)

Inhalt des Gesprächs schriftlich festhalten (Schüler/in schreibt ein Protokoll und die Eltern unterschreiben es)

evtl. Überweisung in eine parallele Klasse / Lerngruppe evtl. Androhung des Verweises von der Schule

 

Stufe 4 – Teillehrerkonferenz

Teilnehmer*innen:

Schüler*in, Klassenlehrer*in,

betroffener Lehrer*in,

Eltern,

bei Bedarf: Beratungslehrer*in;
auf Wunsch: SV-Lehrer*in

Mitglied der Schulleitung,

Vertreter der Jugendhilfe bzw. einer Beratungsstelle

Mögliche Gründe:

  • wiederholtes massives Fehlverhalten
Darstellung des Problems

erneute Vereinbarung über Verhaltensänderung

Inanspruchnahme von Hilfen fordern bzw. wiederholtes Kontaktieren von Beratungsstellen / Jugendamt

Zeitweiliger Schulausschluss (bis 2 Wochen)

Androhung der Entlassung (nachfolgende Lehrerkonferenz notwendig)

Inhalt des Gesprächs schriftlich festhalten (Schüler/in schreibt ein Protokoll und die Eltern unterschreiben es)

 

Stufe 5 – Teillehrerkonferenz / Lehrerkonferenz

Teilnehmer*innen:Teillehrerkonferenz / LehrerkonferenzMögliche Gründe:

  • wiederholtes massives Fehlverhalten, das in direktem Bezug zum vorherigen steht
Schulverweis / Schulausschluss

eine Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde ist erforderlich

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